Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1

Wir bieten grundsätzlich keinen Umtausch an. Aus Kulanz, bei individueller Absprache, die vor Kauf erfolgen muss, bieten wir einen Umtausch innerhalb von 3 Tagen gegen Gutschein an. Hierbei werden die entstandenen Gebühren/ Kosten, wie die Umsatzsteuer, EC/ Kreditkarten Gebühren abgezogen.

§2

(1) Drei Käse Hoch verkauft in der Regel gebrauchte Waren Dritter in Kommission in eigenem Namen. Alle gebrauchten Artikel können Gebrauchsspuren aufweisen. Diese stellen keinen Mangel dar.

(2) Alle angebotenen gebrauchten Waren werden vor ihrem Angebot einer Begutachtung durch Drei Käse Hoch unterzogen. Gebrauchte Artikel werden unter Angabe möglicherweise hierbei festgestellter vorhandener Mangel oder Beschädigungen angeboten. Mit dem Kauf nimmt der Kunde das Angebot so wie besehen und beschrieben an, die Beschaffenheit der Ware gilt dann als vereinbart.

(3) Ein Recht des Kunden auf Rückgabe mangelfreier gekaufter Ware besteht nicht. Die Rücknahme durch Drei Käse Hoch erfolgt im Einzelfall nur freiwillig auf Kulanz. Siehe §1.

(4) Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit einer Rechnung oder einem schriftlichen Kaufbeleg nachgewiesen werden.

(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Kauf der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Drei Käse Hoch den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (siehe §2 (6)). Diese Frist wird durch die Ausführung von Gewährleistungsarbeiten nicht verlängert. Die Gewährleistung für Verschleißteile und eingebaute Verbrauchsmaterialien sowie durch solche Teile verursachte Folgeschaden werden ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert hat. Für den Kauf neuer Artikel gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(6) Der Kunde hat die Ware sofort zu prüfen und kann offenkundige Mängel spätestens vierzehn Tage nach Erhalt der Ware schriftlich gegenüber Drei Käse Hoch geltend machen. Entscheidend ist der Eingang des Schreibens bei Drei Käse Hoch. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist Drei Käse Hoch berechtigt, aus den Mängeln resultierende Ansprüche des Kunden abzulehnen. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

(7) Gewährleistungsansprüche bestehen höchstens bis zur Höhe des Kaufpreises (siehe dazu auch §1). Drei Käse Hoch leistet für Mangel zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

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