Gewährleistung

Gewährleistung für gebrauchte Kinderwagen – in Kürze

Nach dem neuen Gewährleistungsrecht ( Richtlinie 1999/44/EG):

  • Kaufbeleg erforderlich
  • Beweislast liegt beim Käufer
  • dieser muss beweisen, dass die Ware bereits beim Kauf mangelhaft
  • gewesen ist
  • Gewähr auf Material- und Herstellungsfehler
  • keine Haftung für Verschleiß/ unsachgemäße Anwendung ( hierzu gehören die Anbringung eines Geschwisterboards oder mangelnde Wartung)

Natürlicher Verschleiß

Folgende Punkte sind keine Grundlage für berechtigten Reklamationen:

  • Ausbleichung der Stoffe
  • Einreißen der Nähte, des Stoffes, Druckknöpfe, Reißverschlüsse,
  • Schaumgummi der Griffe
  • Noppenbildung, Ziehfäden, Peeling
  • Abgefahrene Räder, Rissbildungen im Mantel, Unwucht, Radlager, platte Reifen, defekte Schläuche
  • Kratzer, Flugrost

Reklamation bei:

  • defekter Bremse
  • Knickgelenke, Einschränkung der Funktion der Schiebe- und Höhengriffverstellung, Schwenkschieber
  • Zentralgelenk

Flugreise

Sollten Sie mit dem Wagen eine Flugreise antreten, erlischt die Gewährleistung und die Fluggesellschaft haftet für entstandene Schäden!!!

Call Now Button