Gewährleistung für gebrauchte Kinderwagen – in Kürze
Nach dem neuen Gewährleistungsrecht ( §434 BGB):
- Kaufbeleg erforderlich
- Beweislast liegt beim Käufer
- dieser muss beweisen, dass die Ware bereits beim Kauf mangelhaft gewesen ist
- Gewähr auf Material- und Herstellungsfehler
- keine Haftung für Verschleiß/ unsachgemäße Anwendung (hierzu gehören die Anbringung eines Geschwisterboards oder mangelnde Wartung)
Natürlicher Verschleiß
Folgende Punkte sind keine Grundlage für berechtigten Reklamationen:
- Ausbleichung der Stoffe
- Einreißen der Nähte, des Stoffes, Druckknöpfe, Reißverschlüsse,
- Schaumgummi der Griffe
- Noppenbildung, Ziehfäden, Peeling
- Abgefahrene Räder, Rissbildungen im Mantel, Unwucht, Radlager, platte Reifen, defekte Schläuche
- Kratzer, Flugrost
Reklamation bei:
- defekter Bremse
- Knickgelenke, Einschränkung der Funktion der Schiebe- und Höhengriffverstellung, Schwenkschieber
- Zentralgelenk
ERSATZTEILE
Wir verbauen kompatible Originalersatzteile aus verschiedenen Generationen.
Flugreise
Sollten Sie mit dem Wagen eine Flugreise antreten, erlischt die Gewährleistung und die Fluggesellschaft haftet für entstandene Schäden!!!